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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02 (https://dejure.org/2005,97402)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2005 - L 3 KA 366/02 (https://dejure.org/2005,97402)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 366/02 (https://dejure.org/2005,97402)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Das damit verbundene Denken in den Kategorien von Freiraum und Eingriff (BVerfGE 81, 310, 338) kann auf die Entstehung eines gegen den Vertragsarzt gerichteten Schadensersatzanspruchs wegen von ihm verletzter vertragsärztlicher Pflichten nicht übertragen werden.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Das ihm innewohnende Teilgebot der Erforderlichkeit ist verletzt, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betroffene Grundrecht nicht oder weniger fühlbar einschränkt (BVerfGE 53, 135, 145 f.; 67, 157, 176; 68, 193, 218 f.; 92, 262, 273).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Dieses verlangt die Vornahme einer Güterabwägung zwischen Gemeinwohlbelangen und den Rechtsgütern des Betroffenen (BVerfGE 92, 277, 327), die aber nur dann zu einer Korrektur führt, wenn die betroffenen Interessen des Einzelnen ersichtlich wesentlich schwerer wiegen (BVerfGE 44, 353, 373; Jarras a. a. O.).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Insbesondere darf das alternative Mittel nicht zu einer unangemessen höheren Belastung der Verwaltung führen (vgl. Jarass a. a. O.; BVerfGE 77, 84, 110 f.) Bei der vom Sozialgericht ins Auge gefassten Informationspflicht der Beklagten würde das RZH jedoch unangemessen zusätzlich belastet.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Dieses verlangt die Vornahme einer Güterabwägung zwischen Gemeinwohlbelangen und den Rechtsgütern des Betroffenen (BVerfGE 92, 277, 327), die aber nur dann zu einer Korrektur führt, wenn die betroffenen Interessen des Einzelnen ersichtlich wesentlich schwerer wiegen (BVerfGE 44, 353, 373; Jarras a. a. O.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Das ihm innewohnende Teilgebot der Erforderlichkeit ist verletzt, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betroffene Grundrecht nicht oder weniger fühlbar einschränkt (BVerfGE 53, 135, 145 f.; 67, 157, 176; 68, 193, 218 f.; 92, 262, 273).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt eine die individuelle Rechts- und Freiheitssphäre verteidigende Funktion zu (vgl. BVerfGE 79, 311, 341).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Das ihm innewohnende Teilgebot der Erforderlichkeit ist verletzt, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betroffene Grundrecht nicht oder weniger fühlbar einschränkt (BVerfGE 53, 135, 145 f.; 67, 157, 176; 68, 193, 218 f.; 92, 262, 273).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Das ihm innewohnende Teilgebot der Erforderlichkeit ist verletzt, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betroffene Grundrecht nicht oder weniger fühlbar einschränkt (BVerfGE 53, 135, 145 f.; 67, 157, 176; 68, 193, 218 f.; 92, 262, 273).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 366/02
    Zudem zählt die Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu den für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit maßgebenden Rechtsvorschriften, die (auch) dazu bestimmt sind, die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems zu sichern (vgl. BSG SozR 3- 2500 § 95 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 369/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2005 - L 3 KA 457/03
    Auch wenn die in Niedersachsen geltende Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 21. August 1995 keine ausdrückliche Regelung für die Festsetzung von Regressen zu Lasten des verordnenden Vertragsarztes enthält, kann ein Regressanspruch bei unzulässiger Verordnung von Sprechstundenbedarf auf den höchstrichterlich anerkannten Anspruch auf Schadensersatz gestützt werden, den Vertragsärzte zu leisten haben, die Vorschriften des vertragsärztlichen Regelwerks verletzen und hierdurch einen Schaden verursachen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 18. August 2004 - L 3 KA 407/02 - und vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 366/02 ; in diesem Sinn auch BSG-Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R).

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. Juli 2005 (L 3 KA 366/02) bereits entschieden hat, gebot schließlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nicht, dass die Beklagte Vertragsärzte für einen in Aussicht genommenen Regress in nennenswerter Höhe ein halbes Jahr zuvor informiert.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 10/16

    Regress wegen der Verordnung von Sprechstundenbedarf; Verordnung von

    Entscheidend ist vielmehr nach ständiger Senatsrechtsprechung ( vgl zB Urteile vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 366/02 -, vom 14. Juni 2006 - L 3 KA 371/04 - und zuletzt vom 18. April 2018 - L 3 KA 82/15, juris), für welche Indikation das jeweilige Arzneimittel zugelassen ist.
  • SG Hannover, 12.10.2016 - S 71 KA 451/12
    Insoweit muss der Vertragsarzt darauf verwiesen werden, dass dieser sich durch Studium der SSBV und ggf. durch Einholung von Informationen von den als Sprechstundenbedarf verordnungsfähigen Mitteln Kenntnis verschaffen und damit den Eintritt eines Schadens verhindern kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 08.11.2006, Az.: L 3 KA 175/02 und vom 27.07.2005, Az.: L 3 KA 366/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 175/02
    Nach Rechtsprechung des Senats gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nicht, dass die Beklagte Vertragsärzte für einen in Aussicht genommenen Regress in nennenswerter Höhe ein halbes Jahr zuvor informieren muss (Senatsurteil vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 366/02 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 3 KA 371/04
    Denn Viagra durfte im hier maßgeblichen 1. Quartal 2001 als Mittel zur Diagnostik nicht zu Lasten der Krankenkasse und damit auch nicht im Wege eines Bezugs als Sprechstundenbedarf verordnet werden (vgl. Senatsurteil v. 27. Juli 2005 - L 3 KA 366/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 3 KA 386/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nicht, dass die Beklagte Vertragsärzte für einen in Aussicht genommenen Regress in nennenswerter Höhe ein halbes Jahr zuvor informieren muss (Senatsurteil v. 27. Juli 2005 (L 3 KA 366/02)).
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